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Banking Glossar
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29 Begriffe
Verpflichtet Banken zur Identifikation von Kunden, Feststellung wirtschaftlich Berechtigter und Meldung verdächtiger Transaktionen an die MROS.
Regelt wann und wie Banken Kunden identifizieren müssen. Basis für Formular A und K.
Pflicht wenn Vertragspartner nicht identisch mit wirtschaftlich Berechtigtem ist.
Ersetzt Formular A bei Firmenkunden – enthält Angaben zur Firma und deren zeichnungsberechtigten Personen.
Muss zwingend identifiziert werden – auch wenn eine andere Person als Vertragspartner auftritt.
Bei Geldwäschereiverdacht müssen Banken zwingend an MROS melden und Vermögenswerte sperren.
Erhöhte Sorgfaltspflichten, Genehmigung der Geschäftsleitung nötig, engmaschige Überwachung.
Ausgelöst bei begründetem Verdacht. Bank muss Konto sperren und darf Kunden nicht informieren.
Belegt Firma, Sitz, Zweck und zeichnungsberechtigte Personen. Pflichtdokument bei Firmenkontoeröffnung.
Max. 33% heute, 38% im Rentenalter. Berechnung: (Zins + Amortisation + Nebenkosten) / Bruttoeinkommen × 100.
Max. 80% Belehnung. Über 65% = 2. Hypothek, muss innert 15 Jahren amortisiert werden.
Direkt = Zahlung an Bank. Indirekt = via Säule 3a (verpfändet). 2. Hypothek muss innert 15 Jahren auf 65% Belehnung reduziert werden.
Wird täglich neu berechnet. Günstiger als Festhypothek aber kein Schutz bei Zinserhöhungen.
Gegeben wenn: Total Konsumkredite / 36 ≤ Freibetrag. Basis: KKG (Konsumkreditgesetz).
Pflichtauskunft vor jeder Kreditvergabe. Zeigt alle bestehenden Kredite, Leasings und Kreditkarten.
Braucht klare Begründung, Genehmigung höhere Stelle und kürzere Wiedervorlage.
Min. 1.2 erforderlich. Formel: Ø Cashflow / (Nettoaufwand + 1.5% × langfristige Verbindlichkeiten).
Schreibt Pflichtprüfung der Kreditfähigkeit vor. Kreditgeber haftet bei Vergabe trotz fehlender Kreditfähigkeit.
Schweizer IBAN = 21 Stellen (CH + 2 Prüfziffern + 17 Stellen). Bei SEPA reicht IBAN alleine.
Bei SEPA nicht zwingend. Bei SWIFT (ausserhalb EU/EWR) zwingend.
Gilt für EU/EWR Länder + Schweiz. Nur IBAN nötig, kein BIC. Günstigere Gebühren als SWIFT.
Rechnungssteller schickt Rechnung elektronisch. Kunde prüft und bestätigt mit einem Klick. Kein Papier mehr.
Ideal bei variablen Beträgen (z.B. Krankenkasse). Widerspruchsrecht innert 30 Tagen.
Max. CHF 7'258/Jahr (Angestellte). Steuerlich abzugsfähig. Bezug erst 5 Jahre vor Pension oder bei Sonderfällen.
Obligatorisch für alle. Max. Rente Skala 44: CHF 29'400/Jahr. Finanziert durch Lohnbeiträge (AN + AG je 50%).
Pensionskasse. Obligatorisch ab CHF 22'050 Jahreslohn. AG zahlt mindestens 50%.
Wird auf Freizügigkeitskonto übertragen bis neue Stelle mit PK. Vorbezug nur bei Eigenheim, Selbständigkeit oder Auswanderung.
Rückforderbar über Steuererklärung bei korrekter Deklaration. Schutz gegen Steuerhinterziehung.
Kein Steuerabzug, aber flexible Einzahlung und Bezug jederzeit möglich. Z.B. Sparkonto, Lebensversicherung.